Unsere Produkte werden stets sehr gut verpackt und für den Versand vorbereitet, so dass diese einwandfrei bei Ihnen ankommen. Dennoch kann auch unsere Spedition sich nicht davon frei sprechen zu 100% ohne Beschädigungen zu liefern. Sollte es also bei Ihrer Lieferung zu Beschädigungen kommen, möchten wir Sie hier gerne unterstützen.
Grundsätzlich sind Sie als Kunde verpflichtet den Empfang der Ware ordentlich zu prüfen.
Was passiert bei Schäden in der Anliefeurng?
Wir versenden wahrscheinlich eine der druckstabilsten Platten am Markt und achten auf eine ordentliche Verpackung sowie Schutz sämtlicher Waren. Nichtsdestotrotz liegt es in der Natur der Sache, dass beim Handling und Transport Waren beschädigt werden können – egal wie aufwändig die Verpackung ist.
Ihre Bestellung ist versichert
Für den Transport Ihrer Sendung haben wir zu Ihrer Sicherheit bei der Spedition eine Transportversicherung für Sie abgeschlossen und bezahlt. Diese Versicherung unterliegt jedoch einigen Auflagen,- damit diese im Schadensfall greifen kann.
Wir bitten Sie daher einige Punkte bei der Anlieferung zu beachten:
Ware auf Unversehrtheit prüfen
Beim Empfang der Sendung muss die Ware Ihrerseits auf Unversehrtheit geprüft werden.
Der Fahrer ist angehalten, die Prüfung der Ware zuzulassen und ggf. zu warten.
Sollte ein Schaden erkennbar sein, lassen Sie diesen sofort vom Fahrer aufnehmen. Bitten Sie um einen „Servicequittungsblock“ (=schriftliche Bestätigung, die bei Ihnen verbleibt). Definieren Sie den Schaden gemeinsam so gut es geht und machen Sie ggf. selbst Fotos, sofern Sie die Möglichkeit dazu haben.
Niemals „verdeckten Schaden“ unterschreiben
Unterschreiben Sie niemals einen „verdeckten Schaden“– entweder ist ein Schaden sichtbar oder nicht, einen verdeckten Schaden gibt es nicht! Die Versicherung erlischt in diesem Falle.
Abstellgenehmigung = keine Transportversicherung
Wenn Sie der Spedition eine Abstellgenehmigung während Ihrer Abwesenheit am Liefertermin erteilen, erlischt die Transportversicherung ebenfalls.
Generell gilt: spätere Reklamationen nach Unterschrift und Quittieren der Sendung beim Fahrer sind leider nicht mehr möglich. Die Transportversicherung endet mit der Unterschrift beim Fahrer – wir können danach leider keinerlei Haftung übernehmen.
Teil- / kleinere Beschädigungen
Es gilt der sog. „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“: ist die Ware leicht beschädigt / nur ein kleiner Teil betroffen, so kann die Ware trotzdem verarbeitet werden. Die Versicherung haftet in dem Fall nur für den Teilschaden – nicht aber für die komplette Platte/Lieferung etc. Die Versicherung bezahlt dann die abgeschnittenen cm (ohne Arbeitszeit!). Platten werden sowieso zugeschnitten – man kann den nicht beschädigten Teil verwenden – nur der beschädigte Anteil wird ersetzt. Auch gebrochene Platten sind noch verarbeitbar und können als Verschnitt Stücke verwendet werden. Ein geplatzter Sack kann ebenso noch verwendet werden und beeinflusst die Qualität in keiner Weise.
Grundsätzlich erhalten Sie von uns – vor allem bei den von uns zusammengestellten Paketen – immer etwas mehr Material als Sie wirklich benötigen. Fehlen also ein paar Gramm Spachtel/Kleber etc., können Sie Ihre Arbeiten dennoch erfolgreich mit ausreichenden Materialien meistern.
Es ist nicht unser Anspruch, jedoch sind es nach wie vor Baustoffe bei denen kleinere Beschädigungen irrelevant sind und keinen Einfluss auf das spätere Ergebnis haben.
Extreme Beschädigung bei Anlieferung
Ist die Ware allerdings so stark beschädigt, dass sie gar nicht verarbeitet werden kann (z.B. Farbeeimer ist ausgelaufen über der Palette; alle Platten nur noch Krümel etc.), so verweigern Sie unbedingt die Annahme! Die Spedition behält sich vor, den Schaden durch die Versicherung prüfen zu lassen. Das ist jedoch nichts, worum Sie sich kümmern müssen. Teilen Sie uns den Sachverhalt per E-Mail mit und wir senden eine Ersatzlieferung auf dem schnellsten Weg an Sie raus.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Projekt!